AGB
Das Unternehmen Harke - von Bismarck Immobilien GmbH beschäftigt sich mit der Verwaltung von Immobilien, sowie mit dem Nachweis von Vermittlungen und Verkauf von Immobiliengeschäften. Mit größtmöglicher Sorgfalt widmen wir uns der Erfüllung von Immobilienverwaltung und Makler-Aufträgen.
Unsere Tätigkeit erfolgt im Rahmen der §§ 652 ff. BGB.
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen allen Verträgen zugrunde, die wir mit unseren Kunden und Auftraggebern schließen. Die AGB sind insoweit Vertragsbestandteil.
§ 1 Angebot und Vertragsschluss
Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. An die darin enthaltenen Preisangaben halten wir uns 2 Monate ab Angebotserstellung. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
§ 2 Preise
Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich alle aufgeführten Preise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen (Zusatzleistung) werden gesondert berechnet.
§ 3 Leistung
Termine oder Fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Vereinbarte Lieferfristen beginnen erst nach völliger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten sowie der Abklärung aller technischen Fragen und setzen die Erfüllung aller anderen erforderlichen Mitwirkungspflichten des Leistungsempfängers voraus. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Glatteis etc.) sind auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen von uns nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
§ 4 Teilleistungen
Wir sind zu Teilleistungen jederzeit berechtigt.
§ 5 Maklertätigkeiten
(1) Provisionssätze
Sofern im Angebot nicht anders vermerkt oder ausdrücklich abweichend vereinbart, sind vom Auftraggeber (Käufer, Mieter, Vermieter, Erwerber) an uns folgende Provisionen zu zahlen:
a. Vermietung und Verpachtung:
aa. Wohneinheiten – 2 Monatskaltmieten zzgl. gesetzl. MwSt.
bb. Gewerbeeinheiten – 3 Monatskaltmieten zzgl. gesetzl. MwSt. (bei einer festen Mietvertragslaufzeit bis 4 Jahre)
cc. Gewerbeeinheiten – 4 Monatskaltmieten zzgl. gesetzl. MwSt. (bei einer festen Mietvertragslaufzeit über 4 Jahre)
b. An- und Verkauf von Immobilien:
aa. 5,95 % zzgl. gesetzl. MwSt. bis zu einem Kaufpreis von 1.250.000 €
bb. 3,57 % zzgl. gesetzl. MwSt. ab einem Kaufpreis über 1.2500.000 €
(2) Angebote
Alle Angaben im Exposé und sonstigen Informationen beruhen allein auf den Auskünften von Verkäufern und Vermietern. Die Angebote werden nach bestem Wissen und Gewissen erteilt. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird jedoch nicht übernommen. Der Auftraggeber hat alle Angaben vor Vertragsabschluss selbst zu prüfen. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum, Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.
(3) Weitergabe von Informationen, Auskünften und Unterlagen
Unsere Angebote und Mitteilungen sind nur für den angeschriebenen Interessenten bestimmt. Sie sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht ohne unsere vorherige schriftliche Erlaubnis zugänglich gemacht werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag mit diesem Dritten zustande, der nach Maßgabe dieser Bedingungen provisionspflichtig wäre, so führt dies gegenüber dem ursprünglichen Interessenten ebenfalls zu einem Provisionsanspruch unsererseits in voller Höhe, unter Maßgabe dieser Bedingungen. Wir behalten uns die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche wegen unbefugter Weitergabe vor.
(4) Vorkenntnis
Ist dem Auftraggeber die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so ist der Kunde verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen. Anderenfalls ist in jedem Falle bei Abschluss eines Vertrages über das nachgewiesene Objekt eine Provision zu zahlen.
(5) Entstehen und Fälligkeit des Provisionsanspruchs
Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald der Vertrag aufgrund unseres Nachweises oder unserer Vermittlung zustande gekommen ist. Hierbei genügt auch Mitursächlichkeit. Zahlbar ist die Provision nach der ggf. mit dem Auftraggeber getroffenen Vereinbarung, anderenfalls binnen 7 Tagen nach Rechnungslegung. Im Verzugsfall sind Mahngebühren (10 € pro Mahnung) fällig. Unser Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass der Abschluss des Vertrages zu einem späteren Zeitpunkt oder zu abweichenden Bedingungen erfolgt, soweit das zustande gekommene Geschäft mit dem von uns angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Entsprechendes gilt, wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Vertrag geschlossen wird (z.B. Kauf statt Miete, Erbbaurecht statt Kauf,...). Unser Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch den Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt. Dasselbe gilt, wenn der Vertrag durch Ausübung eines gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittsrechts erlischt, sofern das Rücktrittsrecht aus von einer Partei zu vertretenden Gründen oder sonstigen, in der Person einer Partei liegenden Gründen ausgeübt wird. Der Provisionsanspruch bleibt im Falle nachträglicher Unwirksamkeit des Hauptvertrages aus Gründen, die nicht in dem Verantwortungsbereich des Maklers liegen, unberührt. Nimmt der Auftraggeber von seinen Vertragsabsichten Abstand und wird der uns erteilte Auftrag damit gegenstandslos, ist er zu unverzüglicher schriftlicher Information verpflichtet. Anderenfalls haben wir Anspruch auf Ersatz vergeblicher Auslagen und Zeitaufwendungen.
(6) Folgegeschäft
Ein Provisionsanspruch steht uns auch dann zu, wenn im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten von uns vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrag weitere vertragliche Vereinbarungen zustande kommen.
(7) Tätigwerden für Dritte
Wir sind berechtigt auch für den anderen Vertragsteil (provisionspflichtig) tätig zu werden.
(8) Beauftragung Dritter
Wir sind berechtigt, weitere Makler bei der Bearbeitung des Auftrages einzuschalten.
(9) Beschaffenheit des Objekts
Der Makler ist nicht für Beschaffenheit und Güte des Objektes verantwortlich.
§ 6 Mängel der Sache
Ist unsere Leistung mangelhaft, so sind wir nach unserer Wahl zunächst zur Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Leistungsempfänger grundsätzlich nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten, den Preis mindern, Schadensersatz oder den Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Der Leistungsempfänger muss offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Leistung schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Mängelanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb der Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Den Leistungsempfänger trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Fertigstellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Die Rechte des Leistungsempfängers wegen eines Mangels des gelieferten Produkts verjährt nach 2 Jahren ab Ablieferung der Sache.
§ 7 Haftungsbeschränkung
Wir haften jeweils uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiter haften wir ohne Einschränkung in allen Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Ansprüchen des Kunden aus Garantien und in allen anderen gesetzlich geregelten Fällen. Bei leichter Fahrlässigkeit beschränkt sich unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, sofern wesentliche Vertragspflichten betroffen sind. Bei der Verletzung von unwesentlichen Vertragspflichten ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährden würde sowie Pflichten, die der Vertrag uns nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst möglich machen und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen.
§ 8 Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort für alle Leistungen aus den mit uns bestehenden Geschäftsbeziehungen sowie Gerichtsstand ist unser Sitz, soweit Sie nicht Verbraucher, sondern Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind. Dasselbe gilt, wenn Sie keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU haben oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.
§ 9 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder nichtig sein, so berührt dies die Rechtswirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.